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2022-01-24 19:24:31 +00:00
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<title>2012_DE_TV.nfo</title>
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<pre class="nfo"> &#9617;
&#9618; &#9618; &#9618; &#9618;&#9618;&#9618;
&#9617; DEUTSCHE HIGH DEFINITION SERIEN UND TV RULES v2.0 &#9617;
(DHDSTVR.v2.0) &#9618; &#9618; &#9618; &#9618;&#9618;&#9618;
&#9617; &#9617;
- Exclusive HDTV Filme
&#9617;
- PROLOG -
----------------------
Dieses Ruleset ist im Vergleich zu dem von 2008 eigenstaendig gegenueber
den DSTVR und klaert alle Fragen die sich zum Thema HDTV ergeben. Es
wurde grundlegend ueberarbeitet und bietet eine Vielzahl von Neuerungen
und Neuregelungen. Die wichtigsten davon sind u.a. :
*) HDTV / Retail-TV 1080p Release nun erlaubt / geregelt (A1)
*) Kein Groessen- / Laufzeitverhaeltnis mehr bei 2Pass (A2)
*) CRF als Encodeverfahren ist erlaubt (B1)
*) Bei Retail-TV darf nun auch DTS-Audio verwendet werden (B11)
*) Neuregelung von Retail-Staffelrechten (E7)
*) Regelung von Retail Proofs (F1)
- INHALTSVERZEICHNIS -
----------------------
A: Allgemeines G: Packaging (Sample - NFO - RAR)
B: Encoding (Bild - AR/Crop - Ton) H: Dirnamen
C: Subbed/CustomSubbed I: Proper Gruende
D: Dubbed Release (HDTV - BluRay) J: Appendix
E: Staffelrechte K: Epilog
F: Retail Proof
-- A * ALLGEMEINES --
----------------------
A1. 720p/1080p TV/Serien Release sind nur im x264 Format (MKV Container)
zulaessig.
----------------------------------------------------------------------
Kategorie 1 -> DVB-S2/C -> HDTV -> Deutschsprachiges Sat./Kabel HDTV
Kategorie 1 -> iTunesHD -> WebHD -> Deutschsprachiges iTunesHD
Kategorie 1 -> HDTV -> Dubbed -> Auslaendisches HDTV
Kategorie 1 -> iTunesHD -> Dubbed -> Auslaendisches iTunesHD
----------------------------------------------------------------------
Kategorie 2 -> BluRay -> Dubbed -> Auslaendische Retail BluRays
Kategorie 2 -> HDDVD -> Dubbed -> Auslaendische Retail HD-DVDs
----------------------------------------------------------------------
Kategorie 3 -> BluRay -> Retail -> Deutschsprachige Retail BluRays
----------------------------------------------------------------------
A1.1 Wertigkeit: Kategorie 1 = Niedrigste Kategorie
Kategorie 3 = Hoechste Kategorie
A1.2. Erlaubte Bildquellen sind:
BluRay, DVB-C/S2, HDDVD, iTunesHD
Andere Bildquellen sind NICHT erlaubt! Die Tonspur darf,
sofern sie diesem Ruleset entspricht, auch aus Streaming-
portalen entnommen werden.
A1.3. Einzelne Folgen, die als Promo BD (Zeitungs- oder
Zeitschriftenbeilagen, Bonus-Episoden, etc.) publiziert
wurden, duerfen nicht zur Sicherung von Retail Staffelrechten
genutzt werden. Das enthaltene Audiomaterial darf allerdings
fuer ein dubbed Release genutzt werden.
Ausgenommen hiervon sind Preview-Retails welche im regulaeren
Handel verfuegbar sind, wie zum Beispiel bei Star Trek TNG.
A2. Alle diesem Ruleset unterliegenden Release sollten sich an folgenden
Groessen orientieren:
A2.1. Ein im 2Pass Verfahren erstelltes 720p Release sollte in der
Groesse einem Vielfachen von 50MB entsprechen. Dabei darf eine
Videobitrate von 3000Kbps nicht unterschritten werden.
Ausgenommen hiervon sind Anime- / Animations- und Zeichentrick-
serien, hier darf die Videobitrate 2300Kbps nicht unterschreiten.
A2.2. Ein im 2Pass Verfahren erstelltes 1080p Release sollte in der
Groesse einem Vielfachen von 100MB entsprechen. Dabei darf eine
Videobitrate von 7000Kbps nicht unterschritten werden.
Ausgenommen hiervon sind Anime- / Animations- und Zeichentrick-
serien, hier darf die Videobitrate 5000Kbps nicht unterschreiten.
A2.3. Auslaendische und iTunesHD Quellen, welche zum Dubben verwendet
werden, koennen in ihrer Groesse belassen werden.
Sollten sie jedoch selbst encodet werden unterliegen sie allen
Regelungen in diesem Ruleset.
A3. Bei digitalen HDTV Quellen muessen Sender-Logos NICHT ueberblendet
werden, es ist lediglich die Werbung zu entfernen.
A4. Es wird empfohlen stets die aktuellste x264 Revision zu verwenden.
Bei der Nutzung des nativen x264 darf die verwendete Revision nicht
aelter als 5 Builds sein. Als erste Quelle dient hier x264.nl.
Wenn ein Programm verwendet wird welches lediglich auf dem x264
Sourcecode basiert, muss die verwendete Version stets der
aktuellsten verfuegbaren Version mit neuer x264 Version ent-
sprechen, hier ist eine Abweichung von 3 Builds erlaubt.
-- B * ENCODING --
----------------------
B01. 720p und 1080p Release sind sowohl im CRF, als auch 2 Pass Verfahren
erlaubt.
B01.1. Ein im CRF-Verfahren encodetes Release muss einen CRF-Faktor
zwischen 20 und 18 aufweisen. Sollte ein Faktor groesser als
20 verwendet werden muss dies hinreichend in der NFO
begruendet werden.
Im Verhaeltnis der CRF-Faktoren sorgt 18 fuer eine groessere
Filesize, waehrend 20 fuer eine kleinere Filesize sorgt.
B02. Bei dem encode eines Releases muessen mindestens folgende Settings
eingehalten werden:
--level 4.1
--profile high
--ref 5
--no-fast-pskip
--me umh
--trellis 1
--subme 7
--deblock -3:-3
--partitions p8x8,b8x8,i4x4,i8x8 --8x8dct
--bframes 3
B02.1. Um Level 4.1 zu respektieren muss fuer Vertikale Aufloesungen
groesser 864px --ref 4 verwendet werden.
B02.2. Bei Zeichentrick- oder Animeserien darf --deblock 0:0
verwendet werden.
B02.3. Das verwenden hoeherer Settings bleibt dem Ripper ueberlassen.
Dies benoetigt keine weitere Begruendung, sollte aber Sinnvoll
eingesetzt werden.
B03. Retail Release sind in ihrer Original Abspielgeschwindigkeit zu
erstellen. (Bei BluRay in der Regel 23.976 FPS)
B04. Das komprimieren des MKV-Headers (HeaderStripping) ist nicht erlaubt.
Des weiteren sollte auf korrekte Trackmarkierungen und eine korrekte
Trackanordnung geachtet werden.
-> Crop &#38; Resize &#60;-
B05. Release welcher einer 720p Source entstammen duerfen nicht cropped
oder resized werden. Das anpassen einer 720p50 Source auf 25fps
mittels selectEven() ist jedoch Pflicht.
B06. Sofern es sich nicht um eine Anamorphe Quelle handelt ist das
Resizen von 1080p Encodes nicht erlaubt. Es muss lediglich
mod8 Konform gecropped werden.
Als Beispiel sei hier ComedyCentralHD genannt, welche Anamorph
1080p (1440x1080) ausstrahlen
B07. Release die als Source ein 1080(+) Bild haben, sind zu croppen, d.h.
neu zu encoden. (Deinterlacen, IVTC beachten!)
B07.1. Bei Quellen mit variablen Cropwerten muss sich der Gesamtcrop
nach dem Frame mit den meisten Bildinformationen richten.
B07.2. Ein Overcropping ist nicht erlaubt. Im Zweifelsfall sind
Addborders in kauf zu nehmen. Diese sollten allerdings so
minimal wie moeglich ausfallen.
-> Aspect Ratio &#60;-
B08. Ein HDTV-Release muss maximal eine der folgenden Aufloesungen haben:
AspectRation | 720p | 1080p
----------------+-------------+--------------
WS (16:9) | 1280 * X | 1920 * X
FS ( 4:3) | 960 * X | 1440 * X
B08.1. Bei einer iTunes Quelle deren Eingangsmaterial eine Auf-
loesung von 960x720 vorweist muss beim muxen das 16:9 Flag
gesetzt werden.
B08.2. Die X-Aufloesung richtet sich nach dem Seitenverhaeltnis des
gecroppten Eingangsmaterials. Die Abweichung des Seiten-
verhaeltnisses (AR-Error) darf maximal +/- 3% zum gecroppten
Quellmaterial betragen
B08.3. Auf Teilbarkeit durch 8 (Mod8) muss geachtet werden!
-> Audioformate &#60;-
B09. Einzig erlaubte Audioformate fuer Release die auf diesem Ruleset
basieren sind DTS und AC3.
B09.1. TrueHD Audio ist IMMER nach AC3 zu konvertieren.
(B10 beachten!)
B09.2. 1CH oder 2CH LPCM-Audio muss stets nach AC3 konvertiert
werden. 6CH LPCM-Audio darf nach DTS 1510Kbps oder
AC3 konvertiert werden.
B09.3. Bei dubbed Releasen ist ein deutscher original 5.1 Track
erwuenscht.
B09.4. Bei Retail Releasen und bei deutschen HDTV Releasen ist
ein deutscher 5.1 Track, soweit vorhanden, Pflicht!
B10. Erlaubte Bitrates fuer eine auf AC3 konvertierte Audiospur:
1.0 / 2.0 AC3: 192 - 384Kbps
5.1 AC3 : 384 - 640Kbps
B11. Sollte die verwendete Retail Quelle DTS-Ton vorweisen muss sich
dieser an folgenden Regeln orientieren:
B11.1. DTS Ton sollte immer in seiner Originalbitrate belassen
werden.
B11.2. Bei DTS-HD MA Tracks darf ausschliesslich der DTS-Core
verwendet werden.
B11.3. DTS Audiospuren welche lediglich als 1CH oder 2CH vorliegen
muessen IMMER nach AC3 konvertiert werden. (B10 beachten!)
B11.4. Bei einem 720p Release ist nur die Deutsche Tonspur im DTS-
Format, sofern vorhanden, erlaubt. Eine weitere Tonspur darf
lediglich im AC3-Format vorliegen. Dies gilt sowohl fuer CRF,
als auch fuer 2Pass encodete Release.
B12. Bei einem 720p Release darf, sofern vorhanden, eine 2. Tonspur
im AC3-Format gemuxt werden, dies ist jedoch keine Pflicht.
B13. Sofern vorhanden, ist das muxen einer 2. Tonspur bei einem 1080p
Release Pflicht. Bei Retail Quellen muss diese untouched von der
Source entnommen werden (B11 beachten). In der Regel sollte dies
die Englische Tonspur sein, bei Animes darf stattdessen der
Japanische Ton verwendet werden.
- C * SUBBED/CUSTOM SUBBED -
----------------------------
C1. Ein deutschsprachiges Retail Release, welches in der Source bereits
eingebrannte Untertitel aufweist, ist erlaubt!
C2. Bei Retail Quellen sind nur forced Untertitel, sofern vorhanden,
Pflicht.
Als &#39;Forced Sub&#39; gelten Untertitel, welche nur bei anderssprachigen
Szenen eingeblendet werden und nicht staendig zu sehen sind.
C3. Die Untertitel bzw. forced Untertitel muessen im Textformat (.srt)
in die .mkv Datei gemuxt werden. Das muxen von Complete Subs,
sofern diese keine Forced Subs darstellen, ist freigestellt.
C4. In einem nach .srt konvertieren Untertiteltrack sind maximal 5 Fehler
erlaubt. Dies beinhaltet u.a. schwere Fehler beim OCR, Rechtschreib-
oder Grammatikfehler und aehnliches.
Allerdings ist eine Group nicht verpflichtet Fehler des Herstellers
zu korrigieren.
C5. Das beilegen weiterer Untertitel im VobSub-Format ist erwuenscht,
jedoch keine Pflicht. Sollten welche beigelegt werden muessen sich
diese in einer mit m5-Kompression gepackten .rar-Datei in einem
Unterordner &#34;Subs&#34; befinden.
C6. Aufgrund der Vielzahl an moeglichen Custom Subbed Releases und der
Moeglichkeit, auch ohne eigene Source zu pren, MUESSEN Custom
Subbed Releases als iNTERNAL gelabelt werden.
- D * DUBBED (HDTV - BluRay) -
------------------------------
D1. Die Normale Laufgeschwindikeit deutscher Releases ist 25 FPS (PAL),
Das Bild MUSS bei dubbed auf 25 FPS (PAL) angepasst werden!
Ton ist 25 FPS = Bild MUSS 25 FPS haben (Proper Grund).
D1.1. Eine Ausnahme hierzu entsteht nur, wenn im deutschprachigem
TV mit 23,976 FPS gesendet wird (NTSC), in dem Fall MUSS
das Bild dem Ton angepasst werden! Der Ton ist bei dubbed
massgebend fuer die Laufzeit des Bildes, nicht andersrum
(Ausnahme D1.3)!
D1.2. Sollte die Laufgeschwindigkeit in der deutschen Ausstrahlung
weder 23,976 FPS (NTSC) noch 25 FPS (PAL) entsprechen, so
ist die naeherliegende Laufgeschwingkeit fuer das Bild zu
waehlen.
D1.3. Alternativ darf bei einem 1080p Release der deutsche Ton
ohne hoerbare Unterschiede zum Original (z.B. Hoehen-
veraenderung der Stimmen) an die Framerate des Videos
angepasst werden.
Hierzu kann z.B. das Tool Audacity (in Version 1.3.12-Beta
[ANSI]) mit der Funktion &#34;Tempo aendern&#34; und einem Wert
von +/- 4.096 verwendet werden.
D2. Sollte die Bildsource in progressiven 29 FPS (NTSC) vorliegen
(d.h. keine Interlaced Frames enthalten), ist die Anpassung
des Bildes auf 25 FPS (PAL) nicht notwendig. Der deutsch-
sprachige Ton MUSS in diesem Fall auf die Laufgeschwindigkeit
des Bildes (NTSC) gebracht werden.
- E * STAFFELRECHTE -
----------------------
-> HDTV-Race &#60;-
E1. Releases der selben Kategorie (siehe A1) sind gleichwertig.
E2. Quellen einer hoeheren Kategorie stehen immer ueber entsprechenden
Releases einer niedrigeren Kategorie.
E3. Sollte im laufe einer Staffel eine hoeherwertige Quelle verfuegbar
werden hat die Group, welche die Serienrechte inne hat, die Pflicht
diese beim naechsten Release als Quelle zu nutzen.
E4. Wenn nach dem vollstaendigen Pre einer Staffel im Kategorie 1
Format eine hoeherwertige Quelle verfuegbar wird, darf diese
nur dann Regulaer (non Internal) pred werden wenn der deutsch-
sprachige Retailtermin mehr als einen Monat entfernt ist.
Hierbei ensteht ein neues Race um die erste Episode!
-> HDTV-Fortfuehrung &#60;-
E5. Beginnt eine Group eine Serie, sollte die Group diese auch
konsequent zu Ende fuehren. Sollte dennoch 2 Tage (24 Stunden
* 2 Tage) nach Ausstrahlungsende/Verfuegbarkeit einer Folge
entweder kein, oder nur ein fehlerhaftes Release vorliegen,
kann eine andere Group diese Folge als &#34;Ersatzepisode&#34; pren.
E6. Durch ZWEI hintereinanderfolgende fehlerhafte oder nicht existente
Folgen verliert die erste Group die Staffelrechte an die Group,
die entweder die ausstehenden Folgen nach Ablauf der Zeit pred
oder propert.
(Doppelfolgen, bzw. 2 Folgen die an einem Tag ausgestrahlt werden,
zaehlen NICHT als 2 Folgen)!
Bei einem zweiten Ersatz- oder Properrelease hat die Group des
ersten Ersatz- oder Properrelease 24 Stunden Vorrang, um die
zweite Ersatz- oder Proper-Episode zu pren.
-> TV-Retail &#60;-
E7. Fuer das Releasen einer Retail Serie im 720p Format hat eine Group
14 Tage (14 * 24h) ab dem ersten Pre zeit. Fuer eine Serie im 1080p
Format betraegt diese Zeit 21 Tage (21 * 24h). Nach dieser Zeit kann
eine andere Group diese Serie uebernehmen und die noch fehlenden
Release pren.
E8. Bei geteilten Boxen beginnt die Zeitrechnung ab dem Pre der ersten
Folge der naechsten Box von neuem.
- F * RETAIL PROOF -
----------------------
F1. Source Proofs, sogenannte Proof Pics, sind KEINE Pflicht!
Sofern doch ein Proof beigelegt wird muss dieser lediglich dem
ersten Release (SxxE01) einer Staffel beigelegt werden.
F2. Wenn ein Proof beigelegt wird muss sich dieser in einer mit m5
komprimierten .rar-Datei in einem Unterordner &#34;Proof&#34; befinden.
Es wird dringend darauf hingewiesen EXIF-Metadaten (z.B. mit
jhead) stets zu entfernen.
F3. Zudem kann neben dem Foto ein MediaInfo-Log (Normal Mode) der
Quelle, sowie ein x264 Encodelog beigelegt werden. Diese sollten
sich in der selben .rar-Datei wie das Foto befinden und im .txt
Format vorliegen.
- G * PACKAGING -
----------------------
-> NFO Datei &#60;-
G1. Die NFO-Datei sollte grundlegende Informationen beinhalten wie z.B.
- Releasezeitpunkt
- Austrahlungs- oder Veroeffentlichungsdatum
- Bild- und Tonquelle
- Bild- und Tondetails (Format, Codec, etc.)
- Angabe zum Encodeverfahren und Faktor (Pflicht!)
- Link zur Informationsseite (vorzugsweise imdb)
- Grund eines Propers (dies ist nicht optional!) bzw. Fixes
G2. Um ueber laengere Zeit Uebersichtlichkeit zu gewaehrleisten MUSS
bei einem DiRFiX (siehe H8) der Name des fehlerhaften Releases
angegeben werden. Dies ist allerdings nur dann notwendig wenn es
sich nicht um einfache Schreibfehler handelt, z.B. bei falscher
Episodennummerierung oder falschen Episodenname.
-> RAR Files &#60;-
G3. Die Groesse der .Rar-Dateien muss einem Vielfachen von 50MB
(50.000.000Byte) entsprechen. (z.B. 50MB, 100MB, 150MB, ...)
G4. Diese sind mittels &#34;Alter Volumennamen&#34; mit m0-Kompression
(nur speichern) zu erstellen.
G5. Einen Recoverypoint auf die RAR-Files zu legen ist erlaubt und
erwuenscht.
-> Sample &#60;-
G6. Jedem Release ist ein mindestens 30 Sekunden langes Sample, im
Unterordner namens &#34;Sample&#34;, beizulegen. Dieses Sample muss aus
dem Originalrelease extrahiert werden.
G7. Einem Proper sollte ein aus dem zu propernden Release extra-
hiertes Sample beigelegt sein, welches den technischen Fehler
nachweist, z.B. aufgrund von Asynchronitaet, Videoglitches, o.a.
- H * DIRNAMEN -
----------------------
H1. Um eine einheitliche Uebersicht zu gewaehrleisten und Standards
beizubehalten, die eine gewisse Uebersicht beim Suchen und Dupen
bieten, sollte eine Serie so gut wie moeglich in zweistelliger
Staffel- und Episodennummerierung vorliegen. Bei Serien, bei denen
eine groessere Anzahl an Folgen bereits bekannt ist (z.B. GZSZ),
ist eine ausreichende Laenge der Episodennummerierung zu nutzen.
[ S01E01, S01D01, Staffel01.Disc01, Folge087, E01 ]
H2. Alle Staffel- und Episodentitel sind gemeinsam nachvollziehbar zu
halten, wobei hierzu (Wichtigkeit nach Listung) imdb.com bzw.
imdb.de und fernsehserien.de als Referenz zu nutzen sind.
H3. Sollten zwei Serien mit dem gleichen Titel vorliegen, so ist
zwingend das Jahr der Serie im Verzeichnisnamen zu inkludieren.
H4. Bei regelmaessig erscheinenden Releases, die keiner fortlaufenden
logischen Nummerierung unterliegen (z.B. Magazine, Talkshows),
ist ein Timestamp im Verzeichnisnamen zu hinterlegen. Dieser muss
im internationalen Format YYYY-MM-DD vorliegen, da so eine einfache,
alphabetische Sortierung nach Datum gewaehrleistet werden kann.
[ Die.Heute.Show.2012-02-24.GERMAN.720p.HDTV.x264-GROUP ]
H5. Die Releaseverzeichnisse bauen sich wie folgt auf und sind
bevorzugt so zu verwenden:
1) Serientitel
2) Staffel/Episodenkennziffer
3) Episodentitel -> optional, jedoch gewuenscht
4) Sprache -> ggf. mit dem Zusatz .DUBBED.
5. Tonformat -> optional, AC3 oder DTS
6) Bildseitenverhaeltnis -> nur bei FS (4:3) Pflicht
7) Bildformat -> 720p oder 1080p
8) Bildquelle
9) Video Codecformat
10) Groupname
Zulaessige Bezeichnungen fuer die Bildquelle sind:
HDTV, BluRay, HDDVD und WebHD
Als Video Codecformat ist stets x264 anzugeben!
Ausgenommen davon sind Web-Quellen, welche untouched im
H.264 Format vorliegen. Bei solchen Quellen ist h264
im Tagging zu verwenden.
Sofern das Release 2 Tonspuren beinhaltet ist dies
im Tagging mittels DL anzugeben.
Als Abkuerzung fuer AC3.DUBBED oder DTS.DUBBED sind zudem
AC3D bzw DTSD zulaessig.
Beispiele fuer korrekte Dirnamen:
[Die.Simpsons.S22E22.Nedna.GERMAN.720p.HDTV.x264-GROUP ]
[Die.Simpsons.S22E22.Nedna.GERMAN.DUBBED.720p.WebHD.h264-GROUP]
[Die.Simpsons.S22E22.Nedna.GERMAN.DL.1080p.BluRay.x264-GROUP ]
Das Release ist auf keinen Fall als fehlerhaft zu werten, sollten
Teile des Taggings durchgehend lowercase oder uppercase sein.
Das Release-Directory sollte jedoch bevorzugt in korrektem Casing
bei Pre vorliegen.
H6. Dokumentationen &#38; Anime:
Dokumentationen enthalten den Zusatz &#39;DOKU&#39; im Pre-Directory,
bei Animes ist es der Zusatz &#39;ANiME&#39;.
[Unsere.Erde.E01.Wie.alles.begann.GERMAN.DOKU.720p.BluRay.x264-GROUP ]
[Samurai.Girls.E01.Der.erste.Kuss.GERMAN.ANiME.720p.BluRay.x264-GROUP]
H7. Fuer Verzeichnis- oder Datei-Bezeichnungen sind die Zeichenfolgen
a-z, A-Z, 0-9 und die folgenden Sonderzeichen ._-() erlaubt.
H8. Fehler im Verzeichnis (z.B. Vampire Night statt Vampire Knight,
falsche Staffel- oder Episodenbezeichnung) koennen mittels Zusatz
&#39;Dirfix&#39; berichtigt werden.
Sollte mehr als ein Fix fuer das gleiche Release noetig sein (z.B.
Samplefix und Dirfix), so kann die Bezeichnung &#39;Prefix&#39; verwendet
werden, um mehrere Fixe fuer ein bestehendes Release anzukuendigen.
Bei Releases, die internal zu halten sind, die Bezeichnung internal
jedoch nicht ausweisen, duerfen nur dann zu internal dirfixed werden
solange kein globaler Nuke aufgrund von Dupe vorliegt.
- I * PROPER GRUENDE -
----------------------
I1. Ein Proper kann ausschliesslich aus releaserelevanten Gruenden
erfolgen. Dies schliesst vor allem schwere technische Fehler,
wie z.B. Glitches, Asynchronitaet u.ae., ein!
I2. Ein Glitch in einem deutschsprachigen HDTV Release berechtigt nur
dann zu einem Proper wenn er nicht durchs Schneiden (Schnittstelle)
verursacht wurde, durch ihn kein Dialog unterbrochen wird oder das
Release 3 oder mehr Glitches aufweist die zusammen l&#228;nger als
5 Sekunden sind.
I3. Ein Proper kann ausserdem erfolgen wenn ein im 2Pass Verfahren
erstelltes Release die Minimalbitrate unterschreitet oder ein
im CRF-Verfahren erstelltes Release einen Faktor kleiner als
18 aufweist.
I4. Ein Propergrund liegt vor, wenn eine messbare/merkliche
Asynchronitaet von:
a) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 60+ Sekunden,
b) 300+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden,
c) 500+ ms ueber einen Zeitraum von 10+ Sekunden oder
d) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden an mindestens zwei
Stellen vorliegt.
I5. &#39;Micky Maus Ton&#39;, ueber laengeren Zeitraum stark leiernder oder
quietschender Ton, der nachweisbar/merklich nicht zum Video passt,
oder Ton, der grundsaetzlich nicht dem vorliegenden Bildmaterial
entspricht ist ein Propergrund.
I6. Eine anderes als in diesem Ruleset aufgefuehrtes Audio-Format
verwendet wurde. (z.B. PCM, TrueHD, DTS-HD)
- J * APPENDIX -
----------------------
J1. Internal Releases sind shielded from dupe only und koennen somit
ebenfalls fuer technische Fehler geahndet werden. Ausnahmen hierzu
sind: Custom Subbed, Foreign Forced Subs oder Overlays.
J2. Sofern ein Release keine schweren Technischen Fehler aufweist,
zum Beispiel fehlende Forced subs oder falsche Muxparameter,
ist es gewuenscht diese mittels einer selbstausfuehrenden .bat-
bzw .sh-Datei zu beheben. Ein Repack ist in solchen Faellen nicht
notwendig, aber auch nicht verboten.
- K * EPILOG -
----------------------
dhdstvr.v2.0.deutsche.hd.serien.und.tv.rules.2012 (2012-02-26)
Jede Group und jeder Groupmember verpflichtet sich beim Signen dieses
Rulesets dazu, nach ordnungsgemaessem Verantwortungsbewusstsein zu handeln
und sowohl Missverstaendnisse als auch Nukes und Aehnliches nicht noch
mehr zu forcieren, sondern sie einzudaemmen.
Alle Nukes, welche auf Grundlage dieses Rulesets entstehen, MUESSEN dem
NukeRuleset des ehemaligen NukeCouncils entsprechen.
--> The.2008.Nuke.Ruleset-NukeCouncil
Diese Rules sind verbindlich gueltig ab dem 15.03.2012 und finden auf alle
Serien, TV Sendungen und Retails, die nach dem 15.03.2012 beginnen
Anwendung. In der Uebergangsphase vom 26.02.2012 bis zum 15.03.2012
koennen sowohl die d720pstvr08 als auch die DHDSTVRv2.0 angewendet werden.
Die Anwendung auf laufendes Serien, TV Sendungen und Retails sind
freiwillig und duerfen sich nicht zum Nachteil der Group auswirken, bzw.
Proper nach sich ziehen!
&#9617;
&#9618; &#9618; &#9618; &#9618;&#9618;&#9618;
&#9617; Signed by: &#9617;
aWake - ETM - euHD - GEO - GTVG - idTV - ITG - MiSFiTS &#9618; &#9618; &#9618; &#9618;
&#9617; &#9617;
NVA - RSG - SiTiN - SOF - STARS - TVP - UTOPiA - ZZGtv &#9617;
&#9617;</pre>
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</html>