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2022-01-24 19:24:31 +00:00
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<title>2011_DE_TV.nfo</title>
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<body>
<pre class="nfo"> DEUTSCHE SERiEN UND TV RULES v.4.0 (DSTVR.v.4.0)
(Stand: Nov. 2011)
&#9604;
&#9604;&#9604; &#9616;&#9612;
&#9600;&#9600;&#9604;&#9604; &#9608;
&#9600;&#9600;&#9604;&#9604; &#9616;&#9612;
&#9600;&#9608;&#9619;
&#9604;&#9600;&#9600;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9600;&#9619;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9604;
&#9608; &#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9604;&#9608;&#9600;&#9600;&#9600; &#9619;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;
&#9608;&#9617;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9608;&#9617; &#9619;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;
&#9608;&#9619;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9619; &#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;
&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9617; &#9608;&#9608; &#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9619;
&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608; &#9608;&#9608; &#9608;&#9608; &#9608;&#9608; &#9608;&#9612;&#9632;&#9632;&#9632;&#9616;
&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9619; &#9608;&#9608; &#9608;&#9608; &#9608;&#9612;&#9632;&#9632;&#9632;&#9616;
&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9619; &#9600;&#9608;&#9608;&#9600; &#9608;&#9612;&#9632;&#9632;&#9632;&#9616;
&#9600;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9619;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9604;&#9608;&#9608;&#9608;&#9608;&#9619;&#9619;&#9600;
- Exclusive HDTV Filme
- Exclusive HD Serien/TV Releases -
-- PROLOG --
----------------------
Aenderungen in diesem Ruleset:
A1. Bildformat !
A2. Laufzeit !
A5. Logo muss nicht mehr entfernt werden !
B1. NTSC bleibt NTSC !
B7. Aspect Ratio !
B8. Audio - Kein AC3 !
D3. Laufgeschwindigkeit dubbed Release !
E. TV Race - (fast) immer dubbed erlaubt !
F. Special Race - Serien ohne Staffel/Episodenteilung !
- INHALTSVERZEICHNIS -
----------------------
A: Allgemeines G: Packaging (RAR)
B: Encoding (Bild - AR/Crop - Ton - Sample) H: Tagging (Dirname)
C: Subbed/Custom Subbed I: Info File
D: Dubbed Release (DVD - BluRay - HDTV) J: Proper Gruende
E: TV-Race/Rechte K: Appendix
F: Fortfuehrung (Retail/TV) L: Epilog
-- A * ALLGEMEINES --
----------------------
A1. Alle diesem Ruleset unterliegenden Release MUESSEN in einem AVI-
Container vorliegen. Einzig erlaubter und gueltiger Codec ist XviD!
--------------------------------------------------------------------
Kategorie 1 -> DVB-S/C -> SDTV -> Deutschsprachiges Sat./Kabel TV
Kategorie 1 -> DVB-S2 -> HDTV -> Deutschsprachiges HDTV
Kategorie 1 -> HDTVRip -> Dubbed -> Auslaendisches HDTV
--------------------------------------------------------------------
Kategorie 2 -> iTunes -> Dubbed -> Auslaendisches iTunes
--------------------------------------------------------------------
Kategorie 3 -> DVDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail DVDs
Kategorie 3 -> BDRip -> Dubbed -> Auslaendische Retail BluRays
--------------------------------------------------------------------
Kategorie 4 -> DVDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail DVDs
Kategorie 4 -> BDRip -> Retail -> Deutschsprachige Retail BluRays
--------------------------------------------------------------------
A1.1. Wertigkeit: Kategorie 1 = Niedrigste Kategorie
Kategorie 4 = Hoechste Kategorie
A1.2. Ein Widescreen (WS) Release ist IMMER hoeherwertiger als ein
Fullscreen (FS) Release, unabhaengig von der Kategorie der
Source! Fullscreen (FS) Rips sind demnach nicht erlaubt,
sofern ein Widescreen (WS) Rip existiert.
A1.3. Jegliche Quellen MUESSEN digitalen Ursprungs sein.
Erlaubte Bildquellen sind:
iTunes, DVD, BluRay, DVB-C/S/S2 (inklusive HD+).
Andere Bildquellen sind NICHT erlaubt! Die Tonspur darf,
sofern sie diesem Ruleset entspricht, auch aus Streaming-
portalen entnommen werden.
A1.4. SONDERREGEL fuer dubbed iTunes (siehe Wertigkeitstabelle A1):
1): Ein HDTVRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT mit einem
dubbed iTunesRip gepropert werden.
2): Ein dubbed iTunesRip darf aus Wertigkeitsgruenden NICHT
mit einem dubbed DVDRip gepropert werden.
3): Ein dubbed iTunesRip darf mit einem dubbed BluRayRip ge-
propert werden, der BluRayRip zaehlt in dem Fall als
hoeherwertig!
A1.5. Ein DVDScreener ist gleichwertig mit allen Releases der
Kategorie 1 und 2. (Rule A1.2 beachten)
A1.5. Einzelne Folgen, die als Promo DVD/BD (Zeitungs- oder
Zeitschriftenbeilagen, Bonus-Episoden, etc.) publiziert
wurden, duerfen nicht zur Sicherung von Retail Staffelrechten
genutzt werden. Das enthaltene Audiomaterial darf allerdings
fuer ein dubbed Release genutzt werden.
A2. Das Laufzeit zu Groesse-Verhaeltnis bei alle Releases die encodet
werden, sieht folgendermassen aus:
(Encode = IMMER Groesse beachten!)
bis max. 12:00 Minuten -> frei waehlbare Groesse (ca. 1000kbit)
bis max. 21:00 Minuten -> 175 MB
bis max. 33:00 Minuten -> 233 MB
bis max. 45:00 Minuten -> 350 MB
bis max. 65:00 Minuten -> 525 MB
bis max. 95:00 Minuten -> 700 MB
bis max. 140:00 Minuten -> 1100 MB
bis max. 185:00 Minuten -> 1400 MB
bis max. 270:00 Minuten -> 2200 MB
ueber 270:00 Minuten -> frei waehlbare Groesse (ca. 1000kbit)
Alle Releases MUESSEN als eine Datei am Stueck erstellt werden!
Das Encoden und anschliessende Aneinanderfuegen einzelner Teile,
(sogenanntes Segment-Encoding) ist nicht erlaubt.
A2.1. Sollte bei einer Serie, die encodet wird, die Laufzeit der
einzelnen Folgen variieren (z.B. 20 Minuten bis 23 Minuten),
so kann die Group sich ab dem 2. Release der Season fuer eine
Groesse entscheiden. (In dem Beispiel 175MB oder 233MB fuer
alle restlichen Folgen).
Empfohlen wird hier immer die groessere Variante.
Fuer das erste Release einer Staffel gilt IMMER Rule A2.!
A3. Erlaubte Formate fuer DVDR-Releases:
DVD5 (MPEG), Retail DVDR
A4. Alle Formate, die nicht in den Punkten A1-A3 erwaehnt wurden, sind
mit der Bezeichung Internal zu taggen (Rule K1 beachten!).
A5. Logos jeglicher Art, bei ALLEN Releases, egal ob deutschsprachigen
oder auslaendischen Ursprunges, brauchen NiCHT ueberblendet werden!
Die Werbung ist natuerlich zu entfernen (siehe Rule B1.5).
A5.1. Sollte sich eine Group dazu entschliessen doch Logos oder
andere Einblendenden ueberblenden zu wollen, ist hierfuer nur
der Filter &#34;DeLogo&#34; oder ein gleichwertiger Filter zulaessig.
Die Nutzung des Filters &#34;Logoaway&#34; (von Krzysztof Wodjon) wird
hiermit aufgrund qualitativer Maengel verboten (Propergrund)!
-- B * ENCODING --
----------------------
B. Alle Releases die encodet werden, MUESSEN mit 2-Pass encodet werden:
B1. Deutschsprachige Retail- und TV Releases (ausser dubbed!) MUESSEN
immer in der original Laufgeschwindigkeit encodet werden. Die Lauf-
geschwindigkeit darf nicht veraendert werden!
PAL bleibt PAL und NTSC bleibt NTSC! Fuer Dubbed gilt Rule D1-D3.
B1.1. Custom Matrizen, QPel, GMC und PB sind NICHT erlaubt!
B1.2. Die Nutzung von Custom Pixel Shapes ist untersagt. Einzig
erlaubte Pixel AR ist Square Pixels. Mittels MPEG4Modifier
kann dieser Wert nachtraeglich (nach dem Encode) gesetzt
werden.
B1.3. Es MUSS mit 1 B-Frame encodet werden.
B1.4. Auf Deinterlace MUSS geachtet werden.
B1.5. Doppelte Szenen (vor/nach der Werbung) MUESSEN entfernt werden
Bei HD-Aufnahmen wird ein gewisser Overlay, maximal bis zum
naechsten I-Frame, toleriert.
Es sollte moeglichst Framegenau geschnitten werden (zB mit
Smart Cutter/Video Redo).
B1.6. Es wird gewuenscht &#34;Zuvor bei&#34; sowie Abspaenne mitzuencoden,
vorausgesetzt genannte Szenen enthalten KEINE Werbung.
Vorschaueinblendungen (&#34;In der naechsten Episode...&#34;) sind
unerwuenscht.
B1.7. Releases, welche einer progressiven 720p HD-Source mit 50 FPS
entstammen, sind auf 25 FPS anzupassen. Hierfuer eignet sich
unter anderem der AviSynth-Filter SelectEven().
B1.8. Sollte die Bildsource in progressiven 29 FPS (NTSC) vorliegen
(d.h. keine Interlaced Frames enthalten), ist die Anpassung
des Bildes auf 25 FPS (PAL) nicht notwendig. Der deutsch-
sprachige Ton MUSS in diesem Fall auf die Laufgeschwindigkeit
des Bildes (NTSC) gebracht werden.
B2. DVDR Releases muessen mit mindestens 5 Passes encodet werden, wobei
darauf zu achten ist, dass diese im DL Format (de/en) oder aber als
einsprachiges Release (de) vorliegen. Bei einer absehbaren Bitrate
unter ungefaehr 3000kbit ist es erwuenscht, nur die deutsche
Tonspur zu inkludieren.
-> Cropping &#60;-
B3. Das Bild muss komplett freigestellt sein, wobei maximal 4 weitere
Pixelzeilen (jeweils oben + unten ODER links + rechts) als
zusaetzlicher Overcrop erlaubt sind.
B4. Beim Cropping muss sich am Frame mit dem groessten Bildinhalt
orientiert werden. Sollte dadurch in einigen Szenen ein unsauber
freigestellter Bereich (schwarzer Rand) entstehen, ist dies KEIN
Nuke- / Propergrund.
Beispiel: Archivaufnahmen (s/w) bei Dokumentationen.
Im Zweifelsfall MUSS dies als Information im NFO-File erlaeutert
werden.
-> Aspect Ratio &#60;-
B5. Ein encodetes Release MUSS im Rahmen folgender X-Aufloesungen liegen
16:9 (WS) -> zwischen 624 und 720
4:3 (FS) -> zwischen 512 und 640
B5.1. Die Y-Aufloesung richtet sich nach dem Seitenverhaeltnis des
gecroppten Eingangsmaterials. Die Abweichung des Seiten-
verhaeltnisses (AR-Error) darf maximal +/- 3% zum gecroppten
Quellmaterial betragen
B5.2. Auf Teilbarkeit durch 16 (Mod16) muss geachtet werden!
-> Audio &#60;-
B6. Erlaubte Codecs und Bitraten
1 CH MP3 -> 60-100kbit bei 48kHz in VBR/ABR
2 CH MP3 -> 120-200kbit bei 48kHz in VBR/ABR
Bei Retails mit original AC3-Spur, ist diese Spur als Quellformat
fuer den Encode zu verwenden.
B6.1. AC3 Ton ist nicht erlaubt! Bei Retails ist es gestattet die
AC3 Spur, sofern es echter 5.1 Ton ohne 0 Spur ist, seperat
beilzulegen. Gern darf eine selbstausfuehrenden *.bat / *.sh
Datei zum muxen beigelegt werden.
B6.2. Eine Formatumwandlung von Mono nach Stereo ist, unabhaengig
vom Quellformat (MPA/AC3), nicht gestattet.
-> Sample &#60;-
B8. Jedem Release ist ein mindestens 30 Sekunden langes Sample, im
Unterordner namens &#34;Sample&#34;, beizulegen. Dieses Sample muss mittels
&#34;Direct Stream Copy&#34; aus dem Original Release extrahiert werden.
B9. Einem Proper SOLLTE ein aus dem zu propernden Release extra-
hiertes Sample beigelegt sein, welches den technischen Fehler
nachweist, z.B. aufgrund von Asynchronitaet, Videoglitches.
- C * SUBBED/CUSTOM SUBBED -
----------------------------
C1. Aufgrund der Vielzahl an moeglichen Custom Subbed Releases und der
Moeglichkeit, auch ohne eigene Source zu pren, MUESSEN Custom
Subbed Releases als internal gelabelt werden.
C2. Forced Subs bei Retails im XviD-Format muessen hardcoded werden!
Andere Untertitel, z.B. Complete Subs, duerfen in einem eigenen
Subs-Dir beigelegt werden.
Die Untertitel-Dateien als solche haben vorzugsweise als Vobsub
oder in Textform (.srt oder aehnliches Format) vorzuliegen.
C3. Ausschliesslich Deutsch ist als Sprache fuer (Forced-)Subs
zulaessig. Releases mit anderssprachigen (Forced-)Subs MUSSEN
internal gelabelt werden. Diese Rule gilt nicht fuer DVDR.
INFORMATIONEN:
Forced Subs: Untertitel, die nur bei anderssprachigen Szenen
eingeblendet werden und nicht staendig zu sehen sind.
Hardcoded Subs: Auch als &#39;Eingebrannte Subs&#39; bekannt, sind diese Unter-
titel ein fester Bestandteil des Bildes und koennen so
weder ausgeblendet noch ausgetauscht werden.
- D * DUBBED (SD/DVD/HD) -
---------------------------
D1. Auslaendische Quellen, die zum dubben genutzt werden, muessen nicht
(NIE) neu encodet werden. Es ist jedoch der Packet Bitstream zu ent
fernen und die Framerate ist auf 25 FPS zu aendern (Ausnahme Rule
D3). Sollte encodet werden, so sind alle Rules zu beachten die das
Encoding betreffen! (Rules A. und B.) Sobald encodet wird, MUSS auf
die Groesse geachtet werden! (Rule A2).
D2. Dubbed Audio ist auf eine beliebige Groesse innerhalb der gueltigen
Werte (Rule B6) anzupassen. Das Gesamtrelease sollte in der Groesse
allerdings so gut wie moeglich an die definierten Normgroessen
angepasst werden (Anhalt: Rule A2).
D3. Die Normale Laufgeschwindikeit deutscher Releases ist 25 FPS (PAL),
Das Bild MUSS bei dubbed auf 25 FPS (PAL) angepasst werden!
Ton ist 25 FPS = Bild MUSS 25 FPS haben (Proper Grund).
Eine Ausnahme hierzu entsteht nur, wenn im deutschprachigem TV mit
23,976 FPS gesendet wird (NTSC), in dem Fall MUSS das Bild dem
Ton angepasst werden! Der Ton ist bei dubbed massgebend fuer die
Laufzeit des Bildes, nicht andersrum (Proper Grund)!
Zusatz zur &#34;Ausnahme&#34; von D3:
Sollte die Laufgeschwindigkeit in der deutschen Ausstrahlung weder
23,976 FPS (NTSC) noch 25 FPS (PAL) entsprechen, so ist die
naeherliegende Laufgeschwingkeit fuer das Bild zu waehlen.
- E * TV RACE -
----------------------
E1. Bei Races ist die Wertigkeit, siehe (Rule A1), zu beachten!
E2. Sofern keine auslaendische Retail Quelle vorliegt (DVD, BLURAY),
duerfen Serien, die im deutschsprachigen Raum logofrei gesendet
werden, NICHT gedubbed werden.
E3. Sollte im Laufe einer Staffel eine hoeherwertigere Quelle zur
Verfuegung stehen (z.B. DVD, Bluray), so muss diese Quelle fuer
die naechste verfuegbare Folge genutzt werden.
Hierdurch entsteht kein neues Race (Rule F4 beachten)!
Anmerkung:
Sollte waehrend der Ausstrahlung im deutschsprachigen Raum eine
deutschsprachige Retail (BD/DVD) erscheinen, so koennen die Staffel
rechte von SatRip/HDTVRip oder dubbed Releases nicht auf die Retail
uebertragen werden. Es entsteht ein neues Race um die Retailrechte.
- F * FORTFUERHUNG -
----------------------
-> RETAIL FORTFUERHUNG &#60;-
F1. Um eine gesamte Staffel oder Box im DVDR/XviD-Format zu pren, hat
eine Group exakt 12 Tage (24 Stunden * 12 Tage) Zeit. Die Zeit
zaehlt ab dem Pre der ersten Folge!
Schafft es die Group nicht, innerhalb dieses Zeitrahmens alle
Folgen zu pren, darf eine andere Group die Staffel oder Box
uebernehmen.
Bei geteilten Boxen hat die Group, die das erste valide Release
gepred hat, erneut 12 Tage (24 Stunden * 12 Tage) Zeit, alle
Episoden zu pren und verliert dadurch NICHT die Staffel- bzw.
Box-Rechte.
-> SPECIAL RETAIL RACE &#60;-
F2. Serien, bei denen es auf mehreren serioesen Serienportalen keine
Angaben zu Staffeln gibt implizieren nach jeder erscheinenden Box
ein neues Race. Es gibt also kein Zeitvorrang fuer die Group, welche
die vorherige Box released hat. Beispiele dafuer sind:
Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe.
-> RETAIL PROPER &#60;-
F3. Ist das erste veroeffentlichte Release (DVDR- oder XviD-Format)
einer Group fehlerhaft (ein ausreichender Proper-Grund liegt vor)
und eine andere Group veroeffentlicht ein fehlerfreies Release, so
gehen die Rechte der Box oder Staffel im jeweiligen Format an die
Proper-Group.
Sollte danach, innerhalb einer Staffel oder Box (DVDR- oder XviD-
Format), ZWEI hintereinanderfolgende Releases fehlerhaft sein und
auch hier ausreichende Proper-Gruende vorliegen, geht abermals die
Staffel oder Box im jeweiligen Format an die Proper-Group. Danach
gilt automatisch (Rule F1) fuer die Proper-Group.
-> TV FORTFUEHRUNG &#60;-
F4. Beginnt eine Group eine Serie, sollte die Group diese auch
konsequent zu Ende fuehren. Sollte dennoch 2 Tage (24 Stunden
* 2 Tage) nach Ausstrahlungsende/Verfuegbarkeit einer Folge
entweder kein, oder nur ein fehlerhaftes Release vorliegen,
kann eine andere Group diese Folge als &#34;Ersatzepisode&#34; pren.
F5. Durch ZWEI hintereinanderfolgende fehlerhafte oder nicht existente
Folgen verliert die erste Group die Staffelrechte an die Group,
die entweder die ausstehenden Folgen nach Ablauf der Zeit pred
oder propert.
(Doppelfolgen, bzw. 2 Folgen die an einem Tag ausgestrahlt werden,
zaehlen NICHT als 2 Folgen)!
Bei einem zweiten Ersatz- oder Properrelease hat die Group des
ersten Ersatz- oder Properrelease 24 Stunden Vorrang, um die
zweite Ersatz- oder Proper-Episode zu pren.
-> SPECIAL TV RACE &#60;-
F6. Ausstrahlungen, fuer die weder bei imdb / serienjunkies.de /
wunschliste.de / fernsehserien.de / tvrage.com noch auf anderen
serioesen Serienportalen eine Staffel-Kennzeichnung vorhanden ist,
koennen von einer Group nicht in Form der zuvor erlaeuterten
Staffelrechte gesichert werden.
Es entsteht fuer jede Folge als neues Race. Ausgenommen hiervon sind
Mini-Serien / zusammenhaengende Dokumentationen und neue Serien, bei
denen abzusehen ist, dass es Staffeln geben wird oder eine Folgen
begrenzung (z.B. auf 12 Folgen) geplant ist. Im Zweifel bitte die
normale Nummerierung verwenden.
Beispiele dafuer sind:
Tatort, GZSZ, Sturm der Liebe, TV Total Ev., Wetten dass, Magazine
- G * RAR FILES -
----------------------
G1. Die RAR-Files muessen eine der folgenden Groessen aufweisen:
(in Dezimalpraefixen)
15.000.000 Bytes -> 15MB
20.000.000 Bytes -> 20MB
50.000.000 Bytes -> 50MB
G2. In den RAR-Files hat einzig und allein NUR ein AVI-Files zu sein,
bzw. ein IMG-File bei DVDR-Releases, ISO ist als Image-Standard
nicht erlaubt!
G3. Die Compression ist auf &#39;store&#39;, also type m0, zu setzen.
G4. Bei der Benennung der RAR-Files sind alte Volumenamen zu verwenden.
G5. Einen Recoverypoint auf die RAR-Files zu legen ist erlaubt und
erwuenscht.
- H * DIRNAMEN -
----------------------
H1. Um eine einheitliche Uebersicht zu gewaehrleisten und Standards
beizubehalten, die eine gewisse Uebersicht beim Suchen und Dupen
bieten, sollte eine Serie so gut wie moeglich in zweistelliger
Staffel- und Episodennummerierung vorliegen. Bei Serien, bei denen
eine groessere Anzahl an Folgen bereits bekannt ist (z.B. GZSZ),
ist eine ausreichende Laenge der Episodennummerierung zu nutzen.
[ S01E01, S01D01, Staffel01.DVD01, Folge087 ]
H2. Alle Staffel- und Episodentitel sind gemeinsam nachvollziehbar zu
halten, wobei hierzu (Wichtigkeit nach Listung) imdb.com bzw.
imdb.de und fernsehserien.de als Referenz zu nutzen sind.
H3. Sollten zwei Serien mit dem gleichen Titel vorliegen, so ist
zwingend das Jahr der Serie im Verzeichnisnamen zu inkludieren.
H4. Bei regelmaessig erscheinenden Releases, die keiner fortlaufenden
logischen Nummerierung unterliegen (z.B. Magazine, Talkshows),
ist ein Timestamp im Verzeichnisnamen zu hinterlegen. Dieser muss
im internationalen Format YYYY-MM-DD vorliegen, da so eine einfache,
alphabetische Sortierung nach Datum gewaehrleistet werden kann.
[ Stern.TV.2011-12-31.GERMAN.WS.dTV.XviD-Group ]
H5. Die Releaseverzeichnisse bauen sich wie folgt auf und sind bevorzugt
so zu verwenden:
H5.1. XVID:
1) Serientitel
2) Staffel/Episodenkennziffer
3) Episodentitel -> optional, jedoch gewuenscht
4) Sprache -> ggf. mit dem Zusatz .DUBBED.
5) Bildformat -> FS pflicht, WS optional
6) Bildquelle
7) VideoCodecformat -> XviD
8) Groupname
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS.
Zulaessige Bezeichnungen fuer die Bildquelle sind
dTV, SATRip, HDTV, HDTVRip, DVDRip, BLURAYRip, BDRip
Beispiele fuer korrekte Dirnamen:
[ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.HDTV.XviD-Group ]
[ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.Dubbed.BDRip.XviD-Group ]
[ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.WS.dTV.XviD-Group ]
[ Dr.House.S02E03.Irrtum.German.DVDRip.XviD-Group ]
Das Release ist auf keinen Fall als fehlerhaft zu werten,
sollten Teile des Taggings durchgehend lowercase oder
uppercase sein. Das Release-Directory sollte jedoch
bevorzugt in korrektem Casing bei Pre vorliegen.
H5.2. DVDR:
1) Serientitel
2) Staffel/Disckennziffer
3) Sprache
4) Jahr
5) Bildformat
6) Releaseformat
7) Groupname
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Bildformat sind WS, FS.
Zulaessige Bezeichnungen fuer das Releaseformat sind
COMPLETE.DVDR -> Nichts bis auf FBI-Warnungen bzw. aehnliche
Meldungen wurde vom Original entfernt.
DL.DVDR -> deutsche und englische Tonspur inkludiert
ML.DVDR -> multiple Tonspuren inkl. DE und EN sind
enthalten
[ Vampire.Knights.Staffel01.DVD01.GERMAN.2010.WS.DL.DVDR-Group ]
H5.3. DOKUMENTATIONEN &#38; ANIME:
Dokumentationen enthalten den Zusatz &#39;DOKU&#39; im Pre-Directory,
bei Anime&#39;s ist es der Zusatz &#39;ANIME&#39; (siehe DASAMRv1.0).
[ Unsere.Erde.E01.Wie.alles.begann.GERMAN.DOKU.WS.dTV.XviD-Group ]
[ Gumena.Sai.S33E63.Hichi.no.ko.GERMAN.ANIME.WS.DVDRip.XviD-Group ]
H6. Fuer Verzeichnis- oder Datei-Bezeichnungen sind die Zeichenfolgen
a-z, A-Z, 0-9 und die folgenden Sonderzeichen ._-() erlaubt.
H7. Fehler im Verzeichnis (z.B. Vampire Night statt Vampire Knight,
falsche Staffel- oder Episodenbezeichnung) koennen mittels Zusatz
&#39;Dirfix&#39; berichtigt werden.
Sollte mehr als ein Fix fuer das gleiche Release noetig sein (z.B.
Samplefix und Dirfix), so kann die Bezeichnung &#39;Prefix&#39; verwendet
werden, um mehrere Fixe fuer ein bestehendes Release anzukuendigen.
Bei Releases, die internal zu halten sind, die Bezeichnung internal
jedoch nicht ausweisen, duerfen nur dann zu internal dirfixed werden
solange kein globaler Nuke aufgrund von Dupe vorliegt.
- I * NFO DATEI -
----------------------
I1. Die NFO-Datei sollte grundlegende Informationen beinhalten wie z.B.
- Releasezeitpunkt
- Bild- und Tonquelle
- Bild- und Tondetails (Format, Codec, etc.)
- Link zur Informationsseite (vorzugsweise imdb)
- Grund eines Propers (dies ist nicht optional!) bzw. Fixes
- J * PROPER GRUENDE -
----------------------
J1. Ein Proper kann nur aus Release-relevanten Gruenden (technical.flaw
etc.) erfolgen. Fehler, die nicht direkt die AVI oder VOB Dateien
betreffen, stellen keine Proper Gruende dar!
(z.B. Bezeichnung im Directory, Fehler in der NFO-Datei)
J2. Ist die Groesse eines TV-Releases im entpackten Zustand 3.072 KB zu
gross oder 5.120 KB zu klein, ist ein Proper erlaubt.
J3. Ein Propergrund liegt vor, wenn eine messbare/merkliche
Asynchronitaet von:
a) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 60+ Sekunden,
b) 300+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden,
c) 500+ ms ueber einen Zeitraum von 10+ Sekunden oder
d) 150+ ms ueber einen Zeitraum von 30+ Sekunden an mindestens zwei
Stellen vorliegt.
J4. &#39;Micky Maus Ton&#39;, ueber laengeren Zeitraum stark leiernder oder
quietschender Ton, der nachweisbar/merklich nicht zum Video passt,
oder Ton, der grundsaetzlich nicht dem vorliegenden Bildmaterial
entspricht ist ein Propergrund.
J5. Deutschsprachige SAT/HDTV Releases mit Bildfehlern (Glitches) bzw.
Tonfehler in einem encodeten Release berechtigen zu einem Proper,
jedoch nur wenn dadurch ein wichtiger Dialog fehlt, oder das Release
3 oder mehr klare Bild/Tonfehler hat von mindestens 3 Sekunden Fehl-
bzw. Laufzeit.
- K * APPENDIX -
----------------------
K1. Internal Release sind &#39;shielded from dupe only&#39; und koennen somit
fuer technische Fehler geahndet werden. Ausnahmen hierzu sind:
DL, Custom Subbed, Foreign Forced Subs
- L * EPILOG -
----------------------
dstvr.v4.0.deutsche.serien.und.tv.rules.2011 (2011-11-13)
Jede Group und jeder Groupmember verpflichtet sich beim Signen dieses
Rulesets dazu, nach ordnungsgemaessem Verantwortungsbewusstsein zu handeln
und sowohl Missverstaendnisse als auch Nukes und Aehnliches nicht noch
mehr zu forcieren, sondern sie einzudaemmen.
Alle Nukes, welche auf Grundlage dieses Rulesets entstehen, MUESSEN dem
NukeRuleset des ehemaligen NukeCouncils entsprechen.
--> The.2008.Nuke.Ruleset-NukeCouncil
Fuer alle nicht beantworteten Fragen gelten die aktuellen XviD/DVDR Rules
Alle hier nicht aufgefuehrten Releases sind internal zu labeln:
DSRRips, PDTV.dubbed, SVCD, dTVDVDR, custom subbed, dupes,
ebenso Streamrips von Movieportalen...
Diese Rules sind verbindlich gueltig ab dem 01.12.2011 und finden auf alle
Serien, TV Sendungen und Retails, die nach dem 01.12.2011 beginnen
Anwendung. In der Uebergangsphase vom 14.11.2011 bis zum 01.12.2011
koennen sowohl die DSTVR v.3.0 als auch die DSTVR v.4.0 angewendet werden.
Die Anwendung auf laufendes Serien, TV Sendungen und Retails sind
freiwillig und duerfen sich nicht zum Nachteil der Group auswirken, bzw.
Proper nach sich ziehen!
An der Ausarbeitung waren beteiligt (in alphabetischer Reihenfolge):
AMBiTiOUS - aWake - D4U - DELiCiOUS - ETM - euHD - GEO
GTVG - idTV - ITG - MiSFiTS - NVA - RSG
SOF - TVP - UTOPIA - ZZGtv
&#9604;&#9604; &#9604;&#9600;&#9608;&#9604; &#9604;&#9608;&#9604; &#9604;&#9608;&#9612; G
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&#9616; &#9600;&#9608;&#9604; &#9604;&#9619;&#9608;&#9604; &#9608;&#9600; &#9608;&#9604; O
&#9472;&#9472;&#9472;&#9472;&#9604;&#9619;&#9616;&#9600;&#9619;&#9604;&#9472;&#9608;&#9600;&#9472;&#9472;&#9600;&#9619;&#9604;&#9472;&#9472;&#9472;&#9600;&#9472; !
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