<!DOCTYPE html PUBLIC "-//W3C//DTD XHTML 1.0 Strict//EN" "http://www.w3.org/TR/xhtml1/DTD/xhtml1-strict.dtd">

<html xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml" xml:lang="en" lang="en">
<head>
    <title>2008_DE_X264SD.nfo</title>
    <style type="text/css">
        @font-face {
            font-family: nfo;
            font-style:  normal;
            font-weight: normal;
            src: url(nfo.eot);
        }
        .nfo {
            padding: 12px;
            font-family: nfo, courier new;
            font-size: 11px;
            line-height: 1em;
        }
    </style>
</head>
<body>
    <pre class="nfo">||||||| German.x264.Releasing.Rules.non.HD |||||||



 | Einleitung |
   Das Ziel dieser Rules ist es, eine Art Richtlinie
   gemischt mit verbindlichen Regeln fuer das Releasen
   von Filmen in &#34;normaler&#34; Aufloesung mit x264-Codec
   zu gestalten. Dass XviD nicht mehr ganz up-to-date
   ist, wird immer deutlicher und scheint langsam
   auch in die Koepfe einzudringen. Nicht umsonst 
   bedient sich die HD-Scene des x264-Codecs.
   Um einem neuen Format mit viel Potenzial
   zu mehr Akzeptanz zu verhelfen, sollen diese
   Rules gelten. Der x264-Codec dupet keinesfalls XviD,
   ebensowenig ist es das Ziel dieser Rules,
   XviD zu verdraengen.
   Er stellt eine Alternative dar, die sich hoffentlich
   in der Zukunft durchsetzen wird.



 | Allgemein | 
 
1.1] Diese Rules beziehen sich nur auf DVDRips.
1.2] Jedes Release muss enthalten: NFO, SFV, Sample.
1.3] Jedes Release ist in RAR-Dateien von 15MB oder 25MB Groesse
     ohne Kompression zu packen.
1.4] Als Container ist nur MKV zulaessig.
1.5] Das Nutzen von CAM, TS, TC und FS.Screenern ist nicht zulaessig.
1.6] In der NFO muessen Size, Audio- und Videobitrate angegeben werden.
1.7] Die Dauer des Samples muss zwischen 40 und 60sec betragen.
     Dieses ist in einem Unterordner &#34;Sample&#34; zu hinterlegen.
     Das Sample muss dem letztlichen Release entstammen.
1.8] Extras, Specials etc duerfen nicht im Release enthalten sein.
1.9] Die Verzeichnisbenennung ist nach folgendem Schema vorzunehmen:
     Filmtitel.German.&#60;YEAR>.&#60;AC3>.DVDRip.
     &#60;PROPER/READ.NFO/REPACK/iNTERNAL>.x264-&#60;GROUP>
     1.9.1] Sofern kein anderes rules-konforme Releases pred wurde,
            besteht keine Pflicht &#34;iNTERNAL&#34; zu lablen.
    

 | Dateigroesse |
 
2.1] Die maximale Filesize betraegt 1.37GB.
     2.1.1] Die Filesize darf bei angemessener Qualitaet auch niedriger
            gewaehlt werden.
     2.1.2] Sollte keine ausreichende Qualitaet innerhalb der maximalen
            Filesize erreicht werden, darf diese ueberschritten werden.
2.2] Bei einer Filmlaenge von mehr als 150min ist eine hoehere
     Filesize erlaubt.
2.3] Das Splitten des Releases in z.B. 2CDs ist verboten.



 | Ton |
 
3.1] Erlaubte Tonspuren:
     3.1.1] AC3 (DD5.1/DD2.0) sowie DTS.
     3.1.2] Die Tonspuren muessen von der DVD stammen.
3.2] Nicht erlaubte Tonspuren:
     AAC, EAC3, FLAC, MP3, LPCM, OGG, TRUEHD sowie DTS-HD
3.3] Die Bitrate der AC3-Spuren sollte 384kbps bzw. 448kbps
     betragen - ausgenommen die Source weist eine geringere
     Bitrate auf.
3.4] Mehrsprachige Releases (DL/ML) sind nicht erlaubt.
3.5] Ein Release aufgrund mangelnder DTS-Tonspur zu propern,
     ist nicht erlaubt.
    

| Video |

4.1] Die minimale Videobitrate betraegt 1000kbps.
     4.1.1] Bei guter Komprimierbarkeit darf dieser Wert
            auch unterschritten werden.
     4.1.2] Die minimale Bitrate gilt nicht fuer Animationsfilme.
4.2] Ziel sollte trotzdem sein, die bestmoegliche Qualitaet
     zu erreichen.
4.3] Die Framerate darf gegenueber der Source nicht veraendert werden.
4.4] Encoding ist stets mit der aktuellen x264-Revision auszufuehren.
     4.4.1] Es ist mindestens mit 2 Passes zu encoden.
     4.4.2] Es muessen mindestens 2 B-Frames sowie 2 R-Frames verwendet werden.
            4.4.2.1] Animationsfilme sollten mit mehr B- und R-Frames
                     encodet werden. (z.B. 12)
4.5] Schwarze Balken muessen cropped werden.
4.6] Die Aufloesung muss mod16-konform sein (Hoehe sowie Breite).
    4.6.1] Es ist immer die Aufloesung der Source beizubehalten.
           Muss gecroppt werden, ist die Width der Source
           beizubehalten (720px).
4.7.] Die AR des Releases darf maximal 3% von der Original-AR abweichen.


| Untertitel |

5.1] Es besteht kein Zwang, Untertitel beizulegen. Fehlende Subs
     sind kein Nuke- bzw. Properreason.
5.2] Untertitel duerfen nur in einem Unterordner &#34;Subs&#34; beigelegt werden.
5.3] &#34;Forced Subs&#34; muessen hardcoded werden.
5.4] Subs muessen im idx/sub-Format vorliegen.
5.5] Subpacks sind verboten.
5.6] Die Subs sollten vorher auf Lesbarkeit geprueft werden.
     Unlesbare Subs sind ein Nukereason.


| Cine |

6.0] Es gelten die oben genannten Rules mit folgenden Abweichungen:
6.1] Als Audiospuren sind Mics sowie Lines zulaessig.
     6.1.1] Zusaetzlich ist hier MP3 erlaubt.
6.2] Es duerfen nur DVDRip, DVDScreener und R5 gedubbt werden!
6.3] Verzeichnisnamen sind folgendermassen zu waehlen:
     Filmtitel.&#60;DVDRip/DVDScr/R5>.&#60;MD/LD/Mic.Dubbed/Line.Dubbed>.
     German.&#60;PROPER/READ.NFO/REPACK/iNTERNAL>.x264-&#60;GROUP>
     
     
     
||||||| SiGNED BY |||||||

 HDD | XMF | LEX
 
 
      [August 2008]
</pre>
</body>
</html>